Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der IBEX Precision Hunting GmbH
Fassung vom 01.02.2025
1. Geltung 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der IBEX Precision Hunting GmbH und natürlichen und juristischen Personen (in der Folge Kunde) für das gegenständliche unternehmensbezogene Rechtsgeschäft sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (https://ibex-bullets.com/de/agb) und wurde diese auch an den Kunden übermittelt.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote, Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
3. Preise und Zahlungen 3.1. Die Zahlung hat bei Übergabe des Kaufgegenstandes spätestens 14 Tage (ohne Skontoabzug) nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Versand der Ware ist grundsätzlich Vorauskasse vereinbart. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich IBEX ausdrücklich vor.
3.2. Alle Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstigen Nachlässen und sofern nicht anders angegeben inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Fracht- und Verpackungskosten werden zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zum Selbstkostenpreis verrechnet. Wir liefern zu möglichst günstigen Konditionen. Pakete über unseren Transportdienstleister sind grundsätzlich nicht versicherbar, auf Wunsch jedoch mit einem Aufpreis von mind. 15,00,- Euro möglich. Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers.
3.3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Liefertermin mehr als 3 Monate, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise von IBEX.
3.4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz bis zum Zahlungstag in Rechnung gestellt.
3.5. Mit Eintritt jeden Verzuges werden sämtliche von IBEX gegen den Käufer zustehende Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig. In jedem Fall ist IBEX berechtigt, die sich beim Käufer befindliche noch nicht bezahlte, bzw. noch nicht vollständig bezahlte Ware wieder in den eigenen Besitz zurückzufordern. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug oder hat er seine Zahlung eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichkommen, so ist IBEX vorbehaltlich seiner sonstigen Rechte berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Auch kann IBEX jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer erteilt IBEX hiermit die unwiderrufliche Einwilligung zum Betreten der Räume des Käufers, um nicht bezahlte Ware abzuholen.
3.6. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2020 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat des Vertragsabschlusses zugrunde gelegt.
3.8. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3.9. Bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung, die IBEX verrechnet hat, behält sich IBEX das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Eigentumsvorbehalt).
3.10. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch IBEX gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. IBEX ist jedoch berechtigt, nach angemessener Frist über die Ware, für die der Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, anderweitig zu verfügen.
4. Lieferung und Termine (Gefahrtragung / Schlechterfüllung) 4.1. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, direkt ab Lager von IBEX.
4.2. Alle Liefertermine sind unverbindlich, Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die bestellte Ware nicht oder nicht mehr verfügbar ist, oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr geliefert werden kann, darf IBEX entweder eine gleichwertige Ware in Qualität und Preis anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. IBEX wird den Käufer diesbezüglich unverzüglich unterrichten. Bereits erhaltene Zahlungen auf derartige Ware wird IBEX umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstatten.
4.3. Entschädigungsansprüche des Käufers im Falle verspäteter Lieferung oder Rücktritt vom Vertrag durch IBEX sind ausgeschlossen, soweit IBEX nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
5. Gewährleistung und Haftung 5.1. Offensichtliche Material- und Herstellungsfehler der Ware, wozu auch Transportschäden zählen, sind vom Kunden unverzüglich gegenüber IBEX bzw. dem Zusteller zu reklamieren. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der gekauften Ware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
5.2. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer die Ware verändert.
5.3. Der Käufer ist verpflichtet Mängel unverzüglich nach deren Feststellung zu melden.
5.4. Im Falle des Eintritts von Schäden, die bei der Herstellung und Wiederladung von Patronen, bzw. deren Verwendung, vereinbaren IBEX und der Käufer, dass für alle aus der Herstellung und Wiederladung von Patronen resultierenden Schäden den Käufer die Beweislast dafür trifft, dass der Schaden nicht aus unsachgemäßer Herstellung bzw. Wiederladung resultiert.
5.5. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten.
5.6. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
5.7. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
5.8. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
5.9. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
5.10. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
5.11. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
5.12. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen
Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.
„i BULLET“
• • Für Projektile, die auf Grundlage von Bestellungen des Käufers bei IBEX individuell für diesen gefertigt werden, übernimmt IBEX keine Haftung bezüglich der Geschosswirkung im jagdlichen Gebrauch.
• • IBEX ist berechtigt, diesbezüglich individuell gefertigte Geschosse auf eigene Rechnung gegenüber Dritten ohne Anspruch des Käufers zu vertreiben.
• • Für die zu IBEX Accurate Load veröffentlichen Daten übernimmt IBEX keine Haftung.
• • Diese Daten dienen nur zur allgemeinen Information und resultierend aus Kundenerfahrungen.
• • Für die Verwendung der bekannt gegebenen Daten wird für die Herstellung bzw. Wiederladen von Patronen keine Gewähr geleistet.
• • IBEX behält sich vor, Aufträge abzulehnen insbesondere bei Gefahr in Verzug oder sofern technisch nicht durchführbar. 5.13. IBEX leistet Gewähr für die Maßhaltigkeit der gelieferten Projektile und dafür, dass diese von ihr nach dem Stand der Technik (C.I.P.-Norm) produziert werden.
6. Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung
Dem Käufer steht wegen etwaiger ihm gegenüber IBEX zustehender Ansprüche weder ein Aufrechnungs- noch Zurückbehaltungsrecht gegenüber dessen Forderungen zu.
7. Datenspeicherung und Datenschutz
Die für die Geschäftsbeziehung notwendigen Daten werden bei Auftragserteilung, unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, bei IBEX mittels elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfasst und gespeichert. Persönlichen Daten des Käufers werden nur zu internen Zwecken verwendet. In keinem Fall werden persönlichen Daten an Dritte weitergegeben. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Weitergabe der Anschrift an zur Abwicklung beteiligte Personen bzw. Unternehmen, die z.B. für den Versand der Ware benötigt werden.
8. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen 8.1. Vom Widerrufs- und Rückgaberecht ausgenommen sind: Sonderanfertigungen von Projektilen , insbesondere „i BULLET“, sowie andere Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen von Handelsware.
8.2. Die Vertragserklärung bzw. der Vertragsrücktritt kann nach § 11 FAGG ( Fern - und Auswärtsgeschäftegesetz ) innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, z.B. Brief, Fax oder Email, oder - wenn die Ware vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware, widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor der Erfüllung der Informationspflichten gemäß Vertragspunkt 10.
8.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
8.4. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:
8.5. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage ab Abgabe der Rücktrittserklärung zurückzustellen und gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss an IBEX entsprechender Wertersatz geleistet werden. Bei der Überlassung der Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
IBEX Precision Hunting GmbH
Werksgelände 5
A-5500 Bischofshofen
info@ibex-bullets.com
9. Kosten der Rücksendung bei Widerruf
Im Falle des Widerrufes hat der Käufer die Kosten der unmittelbaren Rücksendung zu tragen, es sei denn, die gelieferte Sache entspricht nicht der Bestellten.
10. Anbieterkennzeichnung - E-Commerce-Gesetz
IBEX Precision Hunting GmbH, FN 432667a, Werksgelände 5, 5500 Bischofshofen
Email: info@ibex-bullets.com
Firmenbuch Landesgericht Salzburg/Bezirksverwaltungsbehörde St. Johann/Pg.
Gewerbebehörde
Finanzamt St. Johann/Pg. - UID Nr : ATU69659657
11. Salvatorische Klausel 11.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
11.2. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
12. Allgemeines 12.1. Es gilt österreichisches Recht.
12.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
12.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens 5500 Bischofshofen.
12.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
12.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.
Diese gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von der Geschäftsleitung freigegeben/genehmigt.
Manfred Berger
Geschäftsführung
der IBEX Precision Hunting GmbH
Fassung vom 01.02.2025
1. Geltung 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der IBEX Precision Hunting GmbH und natürlichen und juristischen Personen (in der Folge Kunde) für das gegenständliche unternehmensbezogene Rechtsgeschäft sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (https://ibex-bullets.com/de/agb) und wurde diese auch an den Kunden übermittelt.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote, Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.
3. Preise und Zahlungen 3.1. Die Zahlung hat bei Übergabe des Kaufgegenstandes spätestens 14 Tage (ohne Skontoabzug) nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Versand der Ware ist grundsätzlich Vorauskasse vereinbart. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich IBEX ausdrücklich vor.
3.2. Alle Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstigen Nachlässen und sofern nicht anders angegeben inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Fracht- und Verpackungskosten werden zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zum Selbstkostenpreis verrechnet. Wir liefern zu möglichst günstigen Konditionen. Pakete über unseren Transportdienstleister sind grundsätzlich nicht versicherbar, auf Wunsch jedoch mit einem Aufpreis von mind. 15,00,- Euro möglich. Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers.
3.3. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Liefertermin mehr als 3 Monate, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise von IBEX.
3.4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz bis zum Zahlungstag in Rechnung gestellt.
3.5. Mit Eintritt jeden Verzuges werden sämtliche von IBEX gegen den Käufer zustehende Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig. In jedem Fall ist IBEX berechtigt, die sich beim Käufer befindliche noch nicht bezahlte, bzw. noch nicht vollständig bezahlte Ware wieder in den eigenen Besitz zurückzufordern. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug oder hat er seine Zahlung eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichkommen, so ist IBEX vorbehaltlich seiner sonstigen Rechte berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Auch kann IBEX jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer erteilt IBEX hiermit die unwiderrufliche Einwilligung zum Betreten der Räume des Käufers, um nicht bezahlte Ware abzuholen.
3.6. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2020 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat des Vertragsabschlusses zugrunde gelegt.
3.8. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3.9. Bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung, die IBEX verrechnet hat, behält sich IBEX das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Eigentumsvorbehalt).
3.10. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch IBEX gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. IBEX ist jedoch berechtigt, nach angemessener Frist über die Ware, für die der Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, anderweitig zu verfügen.
4. Lieferung und Termine (Gefahrtragung / Schlechterfüllung) 4.1. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, direkt ab Lager von IBEX.
4.2. Alle Liefertermine sind unverbindlich, Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die bestellte Ware nicht oder nicht mehr verfügbar ist, oder aus rechtlichen Gründen nicht mehr geliefert werden kann, darf IBEX entweder eine gleichwertige Ware in Qualität und Preis anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. IBEX wird den Käufer diesbezüglich unverzüglich unterrichten. Bereits erhaltene Zahlungen auf derartige Ware wird IBEX umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstatten.
4.3. Entschädigungsansprüche des Käufers im Falle verspäteter Lieferung oder Rücktritt vom Vertrag durch IBEX sind ausgeschlossen, soweit IBEX nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
5. Gewährleistung und Haftung 5.1. Offensichtliche Material- und Herstellungsfehler der Ware, wozu auch Transportschäden zählen, sind vom Kunden unverzüglich gegenüber IBEX bzw. dem Zusteller zu reklamieren. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der gekauften Ware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
5.2. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer die Ware verändert.
5.3. Der Käufer ist verpflichtet Mängel unverzüglich nach deren Feststellung zu melden.
5.4. Im Falle des Eintritts von Schäden, die bei der Herstellung und Wiederladung von Patronen, bzw. deren Verwendung, vereinbaren IBEX und der Käufer, dass für alle aus der Herstellung und Wiederladung von Patronen resultierenden Schäden den Käufer die Beweislast dafür trifft, dass der Schaden nicht aus unsachgemäßer Herstellung bzw. Wiederladung resultiert.
5.5. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund technischer Besonderheiten.
5.6. Die Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
5.7. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
5.8. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
5.9. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
5.10. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.
5.11. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenüber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
5.12. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.
„i BULLET“
• Für Projektile, die auf Grundlage von Bestellungen des Käufers bei IBEX individuell für diesen gefertigt werden, übernimmt IBEX keine Haftung bezüglich der Geschosswirkung im jagdlichen Gebrauch.
• IBEX ist berechtigt, diesbezüglich individuell gefertigte Geschosse auf eigene Rechnung gegenüber Dritten ohne Anspruch des Käufers zu vertreiben.
• Für die zu IBEX Accurate Load veröffentlichen Daten übernimmt IBEX keine Haftung.
• Diese Daten dienen nur zur allgemeinen Information und resultierend aus Kundenerfahrungen.
• Für die Verwendung der bekannt gegebenen Daten wird für die Herstellung bzw. Wiederladen von Patronen keine Gewähr geleistet.
• IBEX behält sich vor, Aufträge abzulehnen insbesondere bei Gefahr in Verzug oder sofern technisch nicht durchführbar. 5.13. IBEX leistet Gewähr für die Maßhaltigkeit der gelieferten Projektile und dafür, dass diese von ihr nach dem Stand der Technik (C.I.P.-Norm) produziert werden.
6. Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung
Dem Käufer steht wegen etwaiger ihm gegenüber IBEX zustehender Ansprüche weder ein Aufrechnungs- noch Zurückbehaltungsrecht gegenüber dessen Forderungen zu.
7. Datenspeicherung und Datenschutz
Die für die Geschäftsbeziehung notwendigen Daten werden bei Auftragserteilung, unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, bei IBEX mittels elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfasst und gespeichert. Persönlichen Daten des Käufers werden nur zu internen Zwecken verwendet. In keinem Fall werden persönlichen Daten an Dritte weitergegeben. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Weitergabe der Anschrift an zur Abwicklung beteiligte Personen bzw. Unternehmen, die z.B. für den Versand der Ware benötigt werden.
8. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen 8.1. Vom Widerrufs- und Rückgaberecht ausgenommen sind: Sonderanfertigungen von Projektilen , insbesondere „i BULLET“, sowie andere Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen von Handelsware.
8.2. Die Vertragserklärung bzw. der Vertragsrücktritt kann nach § 11 FAGG ( Fern - und Auswärtsgeschäftegesetz ) innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, z.B. Brief, Fax oder Email, oder - wenn die Ware vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware, widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor der Erfüllung der Informationspflichten gemäß Vertragspunkt 10.
8.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
8.4. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:
8.5. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage ab Abgabe der Rücktrittserklärung zurückzustellen und gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss an IBEX entsprechender Wertersatz geleistet werden. Bei der Überlassung der Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
IBEX Precision Hunting GmbH
Werksgelände 5
A-5500 Bischofshofen
info@ibex-bullets.com
9. Kosten der Rücksendung bei Widerruf
Im Falle des Widerrufes hat der Käufer die Kosten der unmittelbaren Rücksendung zu tragen, es sei denn, die gelieferte Sache entspricht nicht der Bestellten.
10. Anbieterkennzeichnung - E-Commerce-Gesetz
IBEX Precision Hunting GmbH,
Werksgelände 5
5500 Bischofshofen
Email: info@ibex-bullets.com
Firmenbuch: FN 432667a
Bezirksverwaltungsbehörde St. Johann/Pg.
Finanzamt St. Johann/Pg. UID Nr : ATU69659657
11. Salvatorische Klausel 11.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
11.2. Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
12. Allgemeines 12.1. Es gilt österreichisches Recht.
12.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
12.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens 5500 Bischofshofen.
12.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
12.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.
Diese gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von der Geschäftsleitung freigegeben/genehmigt.
Manfred Berger
Geschäftsführung